Bei der Privatisierung der sechs Oblenergos im ersten Halbjahr 2001 spielten die Methoden der Festlegung von Tarifen für die Durchleitung von Elektroenergie eine entscheidende Rolle. Diese Tarife bilden die Grundlage der Geschäftstätigkeit der Oblenergos, deren Dienstleistungen im wesentlichen im Transport und Verkauf der Elektroenergie an die Endverbraucher bestehen, d.h. sie beeinflussen maßgeblich das Interesse potentieller Investoren.
Für die Privatisierung im ersten Halbjahr 2001 kam eine Mischform von Rentabilitätsregulierung (rate of return) und Kostenzuschlags-Regulierung (cost-plus) als Methode für die Festlegung der Durchleitungstarife zur Anwendung. Diese Methoden setzen keine Anreize für eine produktive Effizienz. Darüber hinaus bergen sie einen Zielkonflikt in sich. In der Anwendung der rate-of-return Methode mit einer Gewinnmarge von 17% sowohl auf den Kaufpreis als auch auf zusätzliche Investitionen sind ein hoher Bieterpreis sowie die Möglichkeit zur Überinvestition angelegt. Damit geht unweigerlich auch eine Erhöhung des von den Konsumenten zu zahlenden Durchleitungstarifs einher. Ein hoher Bieterpreis führt zwar zu hohen Privatisierungserlösen, gleichzeitig gerät infolge der damit einhergehenden Tariferhöhungen auch die soziale und politische Akzeptanz der Privatisierung in Gefahr.