Zielsetzung eines staatlichen Programms zur Schattenwirtschaft sollte ihre Umwandlung in offizielle wirtschaftliche Aktivität sein. Die Bekämpfung oder Dämpfung der Schattenwirtschaft ist aus unserer Sicht die falsche Zielsetzung soweit es sich nicht um kriminelle Aktivität handelt. Deshalb sollten in dem staatlichen Programm vor allem Anreize zur Formalisierung der Schattenwirtschaft im Vordergrund stehen. Diese Anreize sehen wir vor allem in der Durchführung der geplanten Steuer- und Abgabenreform, in der Verringerung der Belastung der Unternehmen mit vermeidbaren Kontrollen und Inspektionen und in der Gewährleistung wichtiger staatlicher Dienstleistungen, wie beispielsweise verläßliche Rechtsprechung und Gläubigerschutz, zügige Zollabfertigung, ein ausreichendes Bildungsangebot und Infrastruktur.