1994 wurde im Zuge der Reorganisation des ukrainischen Stromsektors die Nationale Kommission für die Regulierung des Energiebereichs (NKRE) auf der Grundlage des Präsidentenerlasses Nr. 738/94 gegründet. Ein Entwurf für ein Gesetz zur Festlegung der Kompetenzen und Arbeitsgrundlagen der Kommission liegt im Parlament vor, wurde aber bisher nicht verabschiedet. Im letzten Jahr gab es immer wieder Diskussionen um die Unabhängigkeit der Kommission sowie direkte Eingriffe in die Kompetenzen der Komission. Die Akzeptanz der Kommission durch ukrainische Regierungsbehörden war nicht immer gegeben. Ziel des vorliegenden Beratungspapiers ist es, durch die Vermittlung internationaler Erfahrungen mit der Einrichtung von Regulierungsbehörden im Energiesektor ein besseres Verständnis für die Kompetenzen und für die Funktionsweise einer solchen Behörde zu schaffen und damit letztlich deren Akzeptanz zu erhöhen.