Der ukrainische Agrarsektor unterliegt einer weitgehenden Steuerbefreiung. Als Fazit bzgl. der zeitlich unbegrenzten Mehrwertsteuersonderregelung bleibt festzuhalten, dass dieses System gepaart mit der Mehrwertsteuerbefreiung im Agrarhandel bis Ende 2014 als Instrument zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben ungeeignet erscheint und deshalb Beide gemeinsam abgeschafft werden sollten.