In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1998 mit dem Gesetz zur Neuregelung des deutschen Energiewirtschaftsrechts der Strommarkt liberalisiert. Als Regulierungemodell wurde der verhandelte Netzzugang gewählt.
Die Liberalisierung führte zu einem drastischen Preiswettbewerb um die Verbraucher, d.h. um Marktanteile. Auf der Strombeschaffungsebene waren erhebliche Preissenkungen zu beobachten. Die Großhandelspreise der Erzeuger fielen auf das Niveau der kurzfristigen Grenzkosten von Wärmekraftwerken.
Im Bereich der Durchleitungstarife hat sich das Prinzip der Selbstregulierung auf der Grundlage der Verbändevereinbarung nicht als effizient erwiesen. Es gibt große Abweichungen von den vereinbarten Methoden der Preisbildung. Im Bereich der Erzeugung und des Handels hat die Liberalisierung allerdings im Zeitraum 1998-2000 große Preisreduzierungen bewirkt. Für Industriekunden sanken die Strompreise teilweise bis zu 40% für private Haushalte im Durchschnitt jedoch nur um 10%.